06.02.2020

Bestandene Gas-Prüfung vorübergehend nicht mehr notwendig zur Erlangung der HU-Plakette

Seit Jahresbeginn führt eine fehlende oder ungültige Prüfung der Gasanlage bei Freizeitfahrzeugen nicht mehr zur Verweigerung der HU-Plakette. Das vorübergehende Aussetzen der bisherigen Regelung bis zum 1. Januar 2023 geht aus der neuen Richtlinie zur Hauptuntersuchung vom 31. Dezember hervor. Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) empfiehlt dennoch allen Reisemobilisten und Caravanern, aus Sicherheits- und versicherungsrechtlichen Gründen die Gas-Prüfung weiterhin alle zwei Jahre von einem zertifizierten Fachmann durchführen zu lassen.
Seit dem 1. Januar ist eine bestandene Prüfung der Flüssiggasanlage in Reisemobilen und Caravans nicht mehr Voraussetzung, um die Hauptuntersuchung (HU) zu bestehen. Bisher führte das Fehlen der entsprechenden G 607-Bescheinigung zur Verweigerung der HU-Plakette. Mit der HU-Richtlinie vom 31. Dezember 2019, die im Verkehrsblatt 24/2019 Nr. 176 veröffentlicht wurde und die Vorgängerversion ab sofort ersetzt, wird diese Regelung bis zum 1. Januar 2023 außer Kraft gesetzt. Als Begründung wird die fehlende messtechnische Rückführbarkeit der eingesetzten Messgeräte (Kalibrierung) angeführt. Während der dreijährigen Außerkraftsetzung sollen die Anforderungen an die verwendeten Messgeräte konkretisiert werden.

Flüssiggasanlage der Heizung muss vor HU weiterhin geprüft werden

Von der Neuregelung unberührt bleibt die Flüssiggasanlage der Heizung eines Freizeitfahrzeuges, die im Rahmen der HU untersucht wird. Unzulässige, beschädigte oder mangelhaft befestigte Teil gelten weiterhin als erheblicher Mangel und führen auch künftig zur Verweigerung der Erteilung einer HU-Plakette, wie das Bundesverkehrsministerium bestätigt hat. Um das zu verhindern, sollte auch weiterhin vor der Hauptuntersuchung die Gasprüfung durchgeführt werden.

Camper sollten Gasanlage in jedem Fall alle zwei Jahre prüfen lassen

Auch wenn erst 2023 zum Bestehen der Hauptuntersuchung wieder eine positive Prüfung der Flüssiggasanlage vorliegen muss, empfiehlt der Caravaning Industrie Verband (CIVD) die G 607-Prüfung in der Zwischenzeit wie bisher alle zwei Jahre von zertifizierten Fachleuten durchführen zulassen. „Jeder Camper ist weiterhin für die Sicherheit der in seinem Fahrzeug installierten Flüssiggasanlage verantwortlich“, erklärt Jost Krüger, Leiter des Referats Technik & Umwelt beim CIVD. „Durch die erfolgreich absolvierte G 607-Prüfung weisen Reisemobil- und Caravanbesitzer den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Gasanlage nach. Das dient nicht nur der allgemeinen Sicherheit, im Schadensfall kann dies gegenüber der Versicherung wichtig sein“, führt Krüger aus. „Darüber hinaus fordern viele Campingplätze in ihren Hausordnungen das Vorliegen einer gültigen Gas-Plakette. Caravaner und Reisemobilisten laufen ohne diese Gefahr, an der Einfahrt abgewiesen zu werden“, so Krüger.

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