06.02.2020
Bestandene Gas-Prüfung vorübergehend nicht mehr notwendig zur Erlangung der HU-Plakette
Pressemitteilung
Flüssiggasanlage der Heizung muss vor HU weiterhin geprüft werden
Von der Neuregelung unberührt bleibt die Flüssiggasanlage der Heizung eines Freizeitfahrzeuges, die im Rahmen der HU untersucht wird. Unzulässige, beschädigte oder mangelhaft befestigte Teil gelten weiterhin als erheblicher Mangel und führen auch künftig zur Verweigerung der Erteilung einer HU-Plakette, wie das Bundesverkehrsministerium bestätigt hat. Um das zu verhindern, sollte auch weiterhin vor der Hauptuntersuchung die Gasprüfung durchgeführt werden.
Camper sollten Gasanlage in jedem Fall alle zwei Jahre prüfen lassen
Auch wenn erst 2023 zum Bestehen der Hauptuntersuchung wieder eine positive Prüfung der Flüssiggasanlage vorliegen muss, empfiehlt der Caravaning Industrie Verband (CIVD) die G 607-Prüfung in der Zwischenzeit wie bisher alle zwei Jahre von zertifizierten Fachleuten durchführen zulassen. „Jeder Camper ist weiterhin für die Sicherheit der in seinem Fahrzeug installierten Flüssiggasanlage verantwortlich“, erklärt Jost Krüger, Leiter des Referats Technik & Umwelt beim CIVD. „Durch die erfolgreich absolvierte G 607-Prüfung weisen Reisemobil- und Caravanbesitzer den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Gasanlage nach. Das dient nicht nur der allgemeinen Sicherheit, im Schadensfall kann dies gegenüber der Versicherung wichtig sein“, führt Krüger aus. „Darüber hinaus fordern viele Campingplätze in ihren Hausordnungen das Vorliegen einer gültigen Gas-Plakette. Caravaner und Reisemobilisten laufen ohne diese Gefahr, an der Einfahrt abgewiesen zu werden“, so Krüger.
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