EU-Führerschein
Der gängige B-Führerschein reicht für das Fahren der meisten Pkw-Caravan-Kombinationen und Reisemobile europaweit aus. Besondere Regelungen gelten für schwere Fahrzeuge.
EU-Führerschein
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Kurzinformation |
Am 19. Januar 2013 traten auch für Caravaner bedeutende Änderungen im Führerscheinrecht in Kraft. So wird der bisher geltende B-Führerschein gleich auf zwei Arten caravanfreundlich verändert. Zum einen wurde die Anhänger-Regelung des B-Führerscheins vereinfacht. So berechtigt bereits der normale B-Führerschein dazu, Anhänger, also auch Caravans, mit einem unbeschränkten Gesamtgewicht zu ziehen, falls die zulässige Gesamtmasse der Pkw-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
Zum anderen tritt die B96-Fahrerlaubnis in Kraft. Mit ihr können Pkw-Anhänger-Kombinationen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,25 Tonnen bewegt werden. Zum Erwerb reicht B-Führerscheinbesitzern die Teilnahme an einer eintägigen Fahrschulung, eine Prüfung ist nicht notwendig.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.caravaning-info.de/praxistipps/fuehrerschein.html