Kfz-Steuer

Die Besteuerung von Reisemobilen richtet sich nach dem Gewicht und der Schadstoffklasse des Reisemobils.

Mit dem dritten „Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ vom 21. Dezember 2006 wurde bereits gesetzlich verankert, dass Reisemobile der Emissionsklasse S1 seit 1. Januar 2010 einem höheren Tarif unterliegen, der bis dahin nur für nicht schadstoffreduzierte Fahrzeuge (S0) galt. Die jeweilige Emissionsklasse steht in erster Linie für die Beurteilung der Schadstoffemissionen nach EU-Abgasvorschriften und ist im letzten Steuerbescheid ersichtlich.
Die Steuer bemisst sich je angefangene 200 Kilogramm Gesamtmasse in Abhängigkeit von den Schadstoffklassen S4 bis S0, wobei S4 die zur Zeit für Reisemobile beste und S0 die schlechteste Schadstoffklasse ist.

wdt_ID Gesamtmasse S4 S3, S2 S1, S0
1 Bis 2.000 kg 16 € 24 € 40 €
2 Über 2.000 kg 10 € 10 € 10 €
3 Über 5.000 kg bis zu 12.000 kg 0 € 0 € 15 €
4 Über 12.000 kg 0 € 0 € 25 €
Daraus ergeben sich am Beispiel verschiedener Gesamtmassen folgende Steuersätze für Reisemobile:
wdt_ID Gesamtmasse S4 S3, S2 S1, S0
1 2,8 t 200 € 280 € 440 €
2 3,5 t 240 € 320 € 480 €
3 4,6 t 290 € 370 € 530 €
4 7,5 t 440 € 520 € 745 €
5 Obergrenze 800 € 1.000 € offen
Das bedeutet für Reisemobile mit einer Gesamtmasse von 3,5 t eine Kfz-Steuer von 240 € bei Einstufung in die Schadstoffklasse S4 und 320 € bei der Einstufung in die Schadstoffklasse S3.

Die Schadstoffklasse ergibt sich aus der Emissions-Schlüsselnummer, die für jedes Fahrzeug in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

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