28.08.2026

Führerscheinreform für Reisemobile: Caravaning-Industrie begrüßt neue EU-Regelung

Pressemitteilung

Die neue EU-Führerscheinrichtlinie schafft die Grundlage für Reisemobile bis 4,25 Tonnen in der Führerscheinklasse B. Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) sieht darin einen wichtigen Meilenstein für Verbraucher und Hersteller.

Frankfurt am Main / Düsseldorf, 28. August 2026

Mit der 4. EU-Führerscheinrichtlinie wird eine zentrale Forderung der europäischen Caravaning-Industrie umgesetzt. Künftig können Inhaberinnen und Inhaber der Führerscheinklasse B unter bestimmten Voraussetzungen Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren. Die neue Regelung trägt den technischen Entwicklungen moderner Reisemobile Rechnung und schafft zugleich mehr Flexibilität für Verbraucher.

Für Reisemobile gilt: Wer seinen Führerschein vor 1999 erworben hat und damit die frühere Klasse 3 besitzt, darf Reisemobile bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen fahren. Für alle, die seit 1999 den Führerschein der Klasse B erworben haben, liegt die Grenze hingegen bei 3,5 Tonnen. Diese wird aus verschiedenen Gründen schnell erreicht:

Moderne Reisemobile sind sicherer und umweltfreundlicher als je zuvor. Allerdings sind sie – nicht zuletzt aufgrund der weitgehend durch EU-Recht vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltanforderungen – auch schwerer geworden. Mit dem langfristig angestrebten Umstieg auf alternative Antriebe wird das Fahrzeuggewicht voraussichtlich weiter ansteigen. Daher setzte sich der CIVD über den europäischen Dachverband European Caravan Federation (ECF) über mehr als zwei Jahrzehnte für eine Anhebung der Gewichtsgrenze für den B-Führerschein auf 4,25 Tonnen ein.

Die neue Regelung eröffnet Herstellern zusätzliche Spielräume bei der Entwicklung und Ausstattung ihrer Fahrzeuge. Gleichzeitig profitieren Kunden von mehr Flexibilität bei der Wahl und Konfiguration ihres Reisemobils. Damit trägt die Anhebung derGewichtsgrenze dazu bei, die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des mobilen Urlaubs langfristig zu sichern.


Was die neue Regelung vorsieht

In der Richtlinie ist die neue Fahrerlaubnis unter der Bezeichnung B.96.02 verankert. Sie ermöglicht das Führen von Reisemobilen bis 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie von Reisemobil-Anhänger-Kombinationen bis zu einem Gesamtgewicht von 5 Tonnen. Die konkrete Ausgestaltung liegt in der Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten.

Voraussetzung für die Führerschein-Erweiterung ist eine zusätzliche Qualifikation, die in Deutschland voraussichtlich durch ein eintägiges Training in einer Fahrschule erworben wird. Die nationalen Vorschriften müssen bis Ende November 2028 verabschiedet und spätestens Ende November 2029 angewendet werden.


CIVD fordert einfache und praxisnahe Umsetzung in Deutschland

Aus Sicht des CIVD sollte Deutschland die verfügbaren Übergangsfristen nutzen, um frühzeitig ein praktikables und skalierbares Modell zu entwickeln. „Wir rechnen mit einer hohen Nachfrage nach der neuen Führerscheinerweiterung. Neben bestehenden Reisemobilisten werden auch viele Neueinsteiger von der Regelung profitieren wollen“, erläutert CIVD-Geschäftsführer Daniel Onggowinarso.

Auf ein großes Potenzial weist auch eine Erhebung des ADAC hin. Demnach könnten sich nahezu eine Million Urlauber für die Führerscheinerweiterung interessieren. „Die Erweiterung auf 4,25 Tonnen ist ein wichtiger Impuls für die weitere Entwicklung der Caravaningbranche. Sie eröffnet mehr Menschen den Zugang zum mobilen Urlaub und gibt den Herstellern zugleich zusätzlichen Spielraum bei der Konzeption moderner Reisemobile. Entscheidend ist jetzt, dass die Regelung möglichst unkompliziert, praxisnah und verbraucherfreundlich umgesetzt wird“, erklärt Daniel Onggowinarso.

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Marc Dreckmeier       
Leiter Marketing & PR
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