EU-Führerschein
Der gängige B-Führerschein reicht für das Fahren der meisten Pkw-Caravan-Kombinationen und Reisemobile europaweit aus. Besondere Regelungen gelten für schwere Fahrzeuge.
EU-Führerschein
| wdt_ID | Illustration | Kurzinformation |
|---|---|---|
| 1 | Reisemobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 3.5 t. PKW-Caravan-Kombinationen bis 3.5 t zGG. | |
| 2 | PKW-Caravan-Kombinationen von 4.25 t. |
|
| 3 | PKW-Caravan-Kombinationen bis 7 t zGG. Zugfahrzeug und Caravan jeweils nicht schwerer als 3.5 t zGG. | |
| 4 | Reisemobile mit einem zGG von mehr als 3.5 t und nicht schwerer als 7.5 t. | |
| 5 | Klasse 3 (erworben vor 1999). Alle oben aufgeführten Fahrzeugklassen B, B96, BE und C1 sind durch den alten Klasse 3 Führerschein abgedeckt. | |
| Kurzinformation |
Am 19. Januar 2013 traten auch für Caravaner bedeutende Änderungen im Führerscheinrecht in Kraft. So wird der bisher geltende B-Führerschein gleich auf zwei Arten caravanfreundlich verändert. Zum einen wurde die Anhänger-Regelung des B-Führerscheins vereinfacht. So berechtigt bereits der normale B-Führerschein dazu, Anhänger, also auch Caravans, mit einem unbeschränkten Gesamtgewicht zu ziehen, falls die zulässige Gesamtmasse der Pkw-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
Zum anderen tritt die B96-Fahrerlaubnis in Kraft. Mit ihr können Pkw-Anhänger-Kombinationen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,25 Tonnen bewegt werden. Zum Erwerb reicht B-Führerscheinbesitzern die Teilnahme an einer eintägigen Fahrschulung, eine Prüfung ist nicht notwendig.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Alles rund um Führerscheine auf der caravaning.info