19.01.2026
EU-Führerscheinreform: Caravaning-Industrie fordert schnelle und verbraucherfreundliche Umsetzung in Deutschland
Pressemitteilung
Stuttgart / Frankfurt am Main, 19. Januar 2026
Caravaning zählt in Deutschland zu den beliebtesten Urlaubsformen und gewinnt insbesondere bei jungen Menschen zunehmend an Bedeutung. Mit der 4. EU- Führerscheinrichtlinie wird nun eine langjährige Forderung der Branche erfüllt: in Zukunft dürfen Inhaber der Führerscheinklasse B unter bestimmten Voraussetzungen Reisemobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen. Die neue Regelung schafft die Grundlage dafür, den Urlaub mit dem Reisemobil für noch mehr Menschen zugänglich zu machen.
Während Inhaber des alten Führerscheins der Klasse 3 Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen führen dürfen, ist die Fahrerlaubnis der Klasse B derzeit auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen begrenzt. Die Grenze von 3,5 Tonnen wird aus verschiedenen Gründen schnell erreicht: Moderne Reisemobile sind sicherer und umweltfreundlicher als je zuvor. Allerdings sind sie – nicht zuletzt aufgrund der weitgehend durch EU-Recht vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltanforderungen – auch schwerer geworden. Mit dem langfristig angestrebten Umstieg auf alternative Antriebe wird das Fahrzeuggewicht voraussichtlich weiter ansteigen. Daher hatten sich der CIVD und der europäische Dachverband European Caravan Federation (ECF) über Jahrzehnte für eine Anhebung der Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen eingesetzt. Die Anhebung der Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen eröffnet Herstellern mehr Gestaltungsfreiheit beim Fahrzeugangebot, bietet Kundinnen und Kunden größere Spielräume bei der Konfiguration ihres Reisemobils und gewährleistet zugleich, dass die Vorteile des mobilen Urlaubs auch für kommende Generationen erhalten bleiben.
Welche Regeln gelten in Zukunft?
Die neue Führerscheinregelung ist unter der Bezeichnung B.96.02 in der Richtlinie enthalten und erlaubt es, Reisemobile bis zu einem Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen sowie Reisemobil-Anhänger-Kombinationen bis 5 Tonnen mit der Führerscheinklasse B zu fahren. Voraussetzung ist eine ergänzende Qualifikation – etwa in Form eines eintägigen Trainings oder einer Prüfung. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den Mitgliedstaaten. Bis Ende November 2028 müssen die nationalen Vorschriften erlassen, bis Ende November 2029 die praktische Anwendung sichergestellt sein.
Empfehlung für Umsetzung in Deutschland
Angesichts des langen Vorlaufs plädiert der CIVD für eine und praxisnahe und zügige Umsetzung in Deutschland. „Auf Basis repräsentativer Umfragen und interner Analysen gehen wir davon aus, dass bereits zur Einführung der neuen Regelung viele Reisemobilisten schnellstmöglich eine Führerscheinerweiterung erwerben werden“, erklärt Daniel Onggowinarso, Geschäftsführer des CIVD. „Darüber hinaus werden auch künftige Führerscheinneulinge sowie Menschen, die Caravaning neu für sich entdecken, die Möglichkeit einer Führerscheinerweiterung aktiv in Anspruch nehmen wollen. Um dieser breiten Zielgruppe gerecht zu werden, bedarf es schlanker, skalierbarer Verfahren ohne zusätzliche bürokratische Hürden.“
Konkret spricht sich der CIVD für ein praxisorientiertes und flexibles Anwendungsmodell aus, das sich an bestehenden, bewährten Regelungen orientiert. Digitale Angebote können dabei einen wichtigen Beitrag leisten, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren und bestehende Strukturen zu entlasten. Ein niedrigschwelliger Zugang für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie effiziente Kosten- und Ressourcennutzung sollten zentrale Leitlinien der Umsetzung sein.
Marketing & Public Relations

Marc Dreckmeier
Leiter Marketing & PR
presse@civd.de

Jonathan Kuhn
Manager Marketing & PR
presse@civd.de
Kontakt
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60486 Frankfurt am Main
Deutschland
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