Emissionen
In der Dieselfahrverbot-Thematik setzt sich der CIVD auf politischer Ebene dafür ein, dass für Reisemobilbesitzer Ausnahmeregelungen getroffen werden.
Ausnahmen für Anwohner sind eine zentrale Forderung des CIVD. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom Februar 2018 den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit betont. Dementsprechend müssen in möglichen Fahrverbotszonen Ausnahmen vorgesehen werden, z. B. für Handwerker, Pendler, Touristen oder Anwohner. In Stuttgart ist beispielsweise eine Ausnahmekonzeption vorgesehen, unter die auch Reisemobile fallen, die zu Urlaubszwecken genutzt werden. Diese pragmatischen Lösungen sind zu begrüßen.
Bis Ende 2019 dürften ca. 25 % aller Reisemobile über Euro 6 verfügen. Reisemobile werden aufgrund der langlebigen Wohnaufbauten und der robusten Nutzfahrzeugchassis erheblich älter als PKW und wechseln aufgrund der Nutzfahrzeugchassis die Euro-Einstufungen später als PKW. Aufgrund des hohen Dieselanteils, der bei Reisemobilen aktuell noch alternativlos ist, sind daher relativ viele Reisemobile potentiell von Fahrverboten betroffen. Nach einer Erhebung des CIVD sind lediglich 5 % des Gesamtbestands an Reisemobilen in eingerichteten oder drohenden Verbots-Zonen mit schlechter Euro 5 zugelassen und somit unmittelbar von Fahrverboten betroffen. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass fast alle Reisemobilisten auf ihren Urlaubsfahrten keine Innenstädte mit Verbotszonen ansteuern, da fast alle Stellplätze außerhalb liegen. Daher ist die Euro-Einstufung für die meisten Reisemobile von geringer Bedeutung. Eine Ausnahme hiervon sind die Anwohner in möglichen Fahrverbotszonen, für die der CIVD Ausnahmen fordert.