14.08.2008

Klage gegen Fahrverbote in Umweltzonen angestrebt

Caravaning Industrie Verband und Deutscher Camping Club
suchen betroffene Reisemobilisten für eine Musterklage gegen
Fahrverbote in Umweltzonen

Frankfurt/München, 30. Januar 2008

Bereits zum 1. Januar 2008 traten die ersten Umweltzonen in
Deutschland in Kraft. Eine klare Regelung für nicht nachrüstbare
Reisemobile ist hingegen immer noch nicht getroffen worden. Zwar soll
es Ausnahmen für Anwohner geben, für andere betroffene
Reisemobilisten ist die Lage jedoch nach wie vor unklar. Aus diesem
Grund sucht der Caravaning Industrie Verband zwei betroffene
Reisemobilisten unter den Mitgliedern des Deutschen Camping Clubs
DCC, die bereit sind, ihren Fall vor Gericht zu bringen. Die
vollständigen Verfahrenskosten werden vom Caravaning Industrie
Verband übernommen.

"Leider haben unsere Bemühungen im Vorfeld der Einführung der ersten
Umweltzonen nicht den endgültigen Erfolg erzielt. So ist beispielsweise in der
Berliner Umweltzone für betroffene Anwohner keine Ausnahme vom
Fahrverbot geschaffen worden. Obwohl die Caravaningbranche den
zuständigen Stellen aller geplanten Umweltzonen in Deutschland ein
gemeinsames Positionspapier der betroffenen Verbände vorgelegt hat und in
ausführlichem Schriftverkehr und persönlichem Kontakt die für rund 200.000
Reisemobile sowie Caravaninghandel und Tourismus schwierige Lage
geschildert hat," bedauert Hans-Karl Sternberg Geschäftsführer des
Caravaning Industrie Verbandes, CIVD. "Ziel ist es nun in zwei
Präzedensfällen über die Gerichte Rechtsklarheit für die Betroffenen
herzustellen."

Bereits im August 2007 hatten die Verbände Deutscher Tourismusverband
(DTV), Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC), Caravaning Industrie
Verband (CIVD), Deutscher Caravaning Handels-Verband (DCHV),
Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) und
Deutscher Camping-Club (DCC) sich auf ein gemeinsames Vorgehen zum
Thema Umweltzonen verständigt. Die Caravaning- und Campingbranche
forderte darin uneingeschränkte Mobilität von und zum Reiseziel und
Wohnort sowie Ausnahmen für Reisemobile, für die nachweislich keine
Nachrüstmöglichkeiten bestehen. Die Caravaningbranche befürchtet
erhebliche Verluste bei der Camping- und Reisemobilwirtschaft sowie im
Einzelhandel, in der Gastronomie als auch bei den Kulturbetrieben, wenn
Fahrverbote den regionalen aber auch den städtischen Reisemobiltourismus
einschränken. Dies würde auch den Tourismus in Deutschland insgesamt
belasten. Die Nutzbarkeit gerade auch von älteren Reisemobilen, dürfe daher
nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Fotos und weitere Informationen zum Thema Caravaning finden Sie unter: www.civd.de