20.04.2010

Ausblick auf die kommende CO2-Politik

Im Jahr 2007 wurden in der Klima- und Energiepolitik der Europäischen Union wichtige Weichen gestellt. Die Einigung auf der Tagung des Europäischen Rates im März 2007 auf präzise, rechtsverbindliche Zielvorgaben innerhalb eines kohärenten und umfassenden Maßnahmenpaketes mit besonderer Berücksichtigung der Kernziele - Reduktion der Treibhausgase sowie Steigerung der Energieeffizienz - symbolisiert die Entschlossenheit Europas.

In diesem Zusammenhang schlug die Kommission vor, dass die EU bis zum Jahr 2020 im Rahmen von internationalen Verhandlungen eine Senkung der Treibhausgasemissionen der Industrieländer um 30 Prozent (gegenüber dem Stand von 1990) anstreben und sich unabhängig davon fest verpflichten sollte, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent (gegenüber dem Stand von 1990) zu reduzieren.

Der Straßenverkehr ist der Bereich mit den zweithöchsten Treibhausgasemissionen in der EU. Er ist nach wie vor einer der wenigen Sektoren mit steigenden Emissionen, die die in anderen Sektoren erzielten Fortschritte untergraben. Etwa 12 Prozent der Gesamtemissionen des wichtigsten Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) in der EU stammen aus dem Personenkraftverkehr.

Das Scheitern der freiwilligen Selbstverpflichtung der europäischen Automobilhersteller, bis 2008/2009 den Ausstoß der Neuwagenflotte auf 140 g CO2/km zu reduzieren, gefährdet das Erreichen des avisierten EU-Ziel von 120 g CO2/km bis zum Jahr 2012. Daher erachtet die Kommission eine gesetzgeberische Vorgangsweise für erforderlich und plant mit Wirkung von 2011 verbindliche Emissionsziele einzuführen.

Ziel des gegenwertigen Verordnungsvorschlags ist es, die durch Verbesserungen bei der Motorentechnik zu erreichenden durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagenflotte (Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge) jedes Herstellers ab 2012 auf 130 g/km zu reduzieren. Zusätzliche Einsparungen von 10 g CO2/km sollen durch weiterführende Maßnahmen u. a. im Kraftstoffbereich erreicht werden. Kann ein Hersteller seine CO2-Zielvorgabe nicht erfüllen, so muss er ab 2012 für jedes Kalenderjahr eine Abgabe wegen Emissionsüberschreitung zahlen. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung u. a. auch Reisemobile, für die besondere Vorschriften für die Typgenehmigung gelten, sollen jedoch vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgeschlossen werden.

Auch die Caravaningindustrie könnte in die Verantwortung zu intensiveren Angaben von Verbraucherinformation gezogen werden. Es ist im Interesse der Europäischen Kommission, potentielle Käufer mittels Einführung von harmonisierten Kraftstoffverbrauchsangaben sowie Energieeffizienzklassen zu sensibilisieren. Ein weiterer Gedanke ist, neben einem Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch auch die jährlichen Betriebskosten und gegebenenfalls die vom CO2-Ausstoß und vom Verbrauch abhängige Kraftfahrzeugsteuer anzugeben.

Die hierfür herangezogene und demnächst ergänzte Richtlinie 1999/94/EG über den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch sowie CO2-Emissionen von Neuwagen sieht des weiteren die Anbringung von Aushängen bzw. Schautafeln bei Autohändlern und die Angabe des Kraftstoffverbrauchs in Werbeschriften vor. Die Hersteller sollen dafür Sorge tragen, dass ab  Januar 2010 auf allen Kennzeichnungen und Werbeplakaten, in allen Werbeunterlagen und in sämtlichen Schriften angegeben wird, inwieweit die spezifischen CO2-Emissionen des beworbenen Personenkraftwagens von der bestimmten Zielvorgabe für die spezifischen Emissionen des betreffenden Personenkraftwagens abweichen.

Von den Informationen für die Verbraucher abgesehen, regt die Europäische Kommission auch eine Konzeptänderung bei der Vermarktung von Personenkraftwagen in die Richtung an, dass Sportlichkeit und Dynamik der Fahrzeuge weniger in den Mittelpunkt gestellt werden sollten. Die Automobilhersteller wurden daher bereits Mitte 2007 aufgefordert, eine freiwillige Verpflichtung zu einem EU-weiten Verhaltenskodex für die Vermarktung von Autos und die entsprechende Werbung einzugehen, der auf die Förderung nachhaltiger Verbrauchsmuster ausgerichtet ist.

Ein niedrigerer Energieverbrauch ist eines der wichtigsten Mittel zur Verwirklichung der europäischen CO2-Emissionsziele. Bei vielen Gütern vom Fernseher über Kraftfahrzeuge bis hin zu Heiz- und Klimageräten lässt sich die Energieeffizienz mittels der Produktnormung verbessern. Schon eine bessere Kennzeichnung würde laut Aussage der Europäischen Kommission dazu führen, dass 75 % aller gekennzeichneten Produkte in der Güteklasse "A" gekauft würden. Ob in naher Zukunft ein Energieeffizienzlabel (z. B. in Form eines Product Carbon Footprints) auch in Freizeitfahrzeugen zu finden sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar.