20.04.2010

Tempo 100 für Motorcaravans von 3.5 bis 7.5 t

Am 30. März 2005 wurde Tempo 100 km/h für Motorcaravans von 3,5 bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse eingeführt. Dem voraus gingen intensive Gespräche mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie eine Studie zur Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs der Reisemobile durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Bisher durften Motorcaravans dieser Gewichtsklasse lediglich 80 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren. Die neue Übergangsregelung betrifft den Gesamtbestand von derzeit ca. 53.000 Fahrzeugen in diesem Marktsegment und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2009 befristet.

Jahreslange Lobbyarbeit der Caravaningbranche führte mit einer begleitenden Studie zum Kraftstoffverbrauch der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu dieser erfreulichen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durch das BMVBS.

Aus Sicht der Caravaningbranche gibt das BMVBS den Reisemobilisten damit mehr Flexibilität im Straßenverkehr und leistet so einen Beitrag zur mehr Verkehrssicherheit auf Deutschlands Autobahnen.

Nach Untersuchungen durch die Bundesanstalt für Straßenwesen [BASt] sind die schweren Reisemobile bisher weder im Tempo‐80 als auch im Tempo-100‐Betrieb unfallauffällig geworden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung [BMVBS] entschloss sich daher zu einer Aufhebung der Befristung, da mit Blick auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss keine Gründe gegen eine dauerhafte Heraufsetzung der Geschwindigkeit sprechen.