Die neue Kfz-Steuer für Reisemobile, die am 28. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wird rückwirkend zum 01. Januar 2006 erhoben. Die Besteuerung wird sich nach dem Gewicht und der Schadstoffklasse des Reisemobils richten.
Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ vom 21. Dezember 2006 wurde bereits gesetzlich verankert, dass Wohnmobile der Emissionsklasse S1 ab 1. Januar 2010 einem höheren Tarif unterliegen werden, der bis dahin nur für nicht schadstoffreduzierte Fahrzeuge (S0) gilt. Die jeweilige Emissionsklasse steht in erster Linie für die Beurteilung der Schadstoffemissionen nach EU‐Abgasvorschriften und ist im letzten Steuerbescheid ersichtlich.
Die Steuer bemisst sich je angefangene 200 Kilogramm Gesamtmasse in Abhängigkeit von den Schadstoffklassen S4 bis S0, wobei S4 die zur Zeit für Reisemobile Beste und S0 die schlechteste Schadstoffklasse ist:
| S4 | S3, S2 | S1, S0 | |
|---|---|---|---|
| Bis 2000 kg | 16 € | 24 € | 40 € |
| Über 2000 kg | 10 € | 10 € | 10 € |
| Über 5000kg bis zu 12000 kg | 15 € | ||
| Über 12000 kg | 25 € |
Daraus ergeben sich am Beispiel verschiedener Gesamtmassen folgende Steuersätze für Reisemobile:
| S4 | S3, S2 | S1, S0 | |
|---|---|---|---|
| 2,8 t | 200 € | 280 € | 440 € |
| 3,5 t | 240 € | 320 € | 480 € |
| 4,6 t | 290 € | 370 € | 530 € |
| 7,5 t | 440 € | 520 € | 745 € |
| Obergrenze | 800 € | 1000 € | offen |
Das bedeutet für Reisemobile mit einer Gesamtmasse von 3,5 t, eine Kfz-Steuer von 240 € bei Einstufung in die Schadstoffklasse S4 und 320 € bei der Einstufung in die Schadstoffklasse S3.
Die Schadstoffklasse ergibt sich aus der Emissions-Schlüsselnummer, die für jedes Fahrzeug in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. So entspricht zum Beispiel die Schlüsselnummer 0601 der Schadstoffklasse S0, die Schlüsselnummer 0610 Schadstoffklasse S1, die Schlüsselnummer 0644 Schadstoffklasse S2, die Schlüsselnummer 0655 Schadstoffklasse S3 und die Schlüsselnummer 0680 der Schadstoffklasse S4. Diese Emissions-Schlüsselnummern sind in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Feld 14.1 zu finden.
Reisemobile mit alten Kfz-Scheinen haben in Feld Nr.1 einen entsprechenden Eintrag, wobei die alte Codierung "2105" der heutigen "06" und die alte Codierung "1605" der heutigen "04" entspricht.