
Seit Ende der 1990er Jahre wurde deutlich, dass insbesondere Reisemobile durch den Einbau von gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltausstattungen immer schwerer werden. Daneben wuchsen die Ansprüche der Caravaningbegeisterten an die Komfortausstattung Ihrer Fahrzeuge. Bei Kombinationen kommt hinzu, dass gut 60 % der Kombinationsgesamtmasse durch den Pkw realisiert wird. Die Caravaningbranche unternahm in den letzten Jahren massive Anstrengungen beim Thema Leichtbau. Hierdurch konnte der Trend zwar abgeschwächt aber nicht aufgehalten werden.
Während vor 1999 erworbene Führerscheine bestandsgeschützt sind, ist der aktuelle B-Führerschein gegenüber dem alten Führerschein der Klasse 3 deutlich eingeschränkt: der Pkw bzw. das Reisemobil und die Pkw-Anhänger-Kombination sind auf 3,5 t Gesamtmasse beschränkt. Dieses europäische Führerscheinrecht hat somit einen nachteiligen Effekt für die Caravaningbranche, da es den Zugang von Führerscheinneulingen zu Freizeitfahrzeugen über Gebühr einschränkt.
Der CIVD engagierte sich daher über seinen europäischen Dachverband ECF mit umfangreichen Lobbying-Maßnahmen für eine Ausweitung der geltenden Regelung. Die im Dezember 2006 verabschiedete dritte Führerscheinrichtlinie sieht nun für PKW-Caravan-Kombinationen von über 3,5 t bis 4,25 t vor, dass diese dann mit einem B-Führerschein gefahren werden können, wenn ein Training, ein Test oder beides – abhängig von der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten – absolviert wurde.
Die Möglichkeiten der Umsetzung werden in Deutschland im Frühsommer 2009 mit den beteiligten Kreisen diskutiert und nach der Bundestagswahl voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2010 endgültig abgestimmt. Bis zum 19. Januar 2013 müssen die neuen Regelungen national anwendbar sein. Der CIVD setzt sich nachhaltig für eine zügigere Umsetzung ein, um den Einstieg in die Freizeitform Caravaning möglichst unkompliziert zu gestalten.
| a) 2. Führerscheinrichtlinie [seit 1.1.1999] | 36 % |
| b) 3. Führerscheinrichtlinie [ohne Training, bis 3,5 t] | 50 % |
| c) 3. Führerscheinrichtlinie [mit Training, über 3,5 t bis 4,25 t] | 92 % |
Der CIVD setzt sich dafür ein, dass in Deutschland praxisorientierte Fahrertrainings angeboten werden. Um eine im vorgesehenen Rahmen möglichst praxisorientierte Umsetzung dieses Teils der Dritten Führerscheinrichtlinie zu gewährleisten, wurden bereits Gespräche mit dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie den branchenbeteiligten Verbänden und Institutionen geführt.